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Hinterbliebenenversorgung als nachträgliche Einkünfte

StInfo 2001/074 Heft 8 v. 24.4.2001

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 32 Z 2, EStG Bd. I A, BMF 18. 1. 2001

Wiederkehrende Bezüge sind gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 nicht steuerpflichtig, wenn sie freiwillig erbracht werden. Andererseits stellen wiederkehrende Bezüge, die aus betrieblichen Gründen an einen ehemaligen Betriebsinhaber oder seine Witwe als nachträgliche Versorgungsleistung nach seinem Ausscheiden geleistet werden, nachträgliche betriebliche Einkünfte dar, die gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 als solche auch beim Rechtsnachfolger zu erfassen sind.

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