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Betriebsausgabenpauschale für Beratungsleistungen

StInfo 2001/048 Heft 6 v. 20.3.2001

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 17 Abs 1, EStG Bd. I A

BMF 23. 1. 2001

Gemäß § 17 Abs 1 EStG 1988 beträgt der Durchschnittssatz für Betriebsausgaben u.a. bei Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung 6 % der Umsätze. Die EStR 2000 (RZ 4113) verweisen zur Auslegung des Begriffs der "kaufmännischen oder technischen Beratung" auf RZ 7937 EStR 2000.

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