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Keine Haftung des Vorbehaltseigentümers für Abgaben seines Schuldners

StInfo 2001/015 Heft 2 v. 23.1.2001

Zu Ritz, Bundesabgabenordnung: Kommentar: BAO § 14 Abs 1, BAO, Tz 8 zu § 14VwGH 24. 10. 2000, 2000/14/0091

Die Übereignung eines Unternehmens oder eines Betriebes iSd § 14 Abs 1 BAO erfordert zunächst, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens übertragen werden. Als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens ist der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortführung des Betriebes ermöglicht (vgl. VwGH 30. 9. 1999, 97/15/0016, ARD 5118/19/2000).

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