Zu Ritz, Bundesabgabenordnung: Kommentar: BAO § 14 Abs 1, BAO, Tz 8 zu § 14VwGH 24. 10. 2000, 2000/14/0091
Die Übereignung eines Unternehmens oder eines Betriebes iSd § 14 Abs 1 BAO erfordert zunächst, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens übertragen werden. Als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens ist der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortführung des Betriebes ermöglicht (vgl. VwGH 30. 9. 1999, 97/15/0016, ARD 5118/19/2000).

