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Lehrlingsfreibetrag bei Lehrherrnwechsel

StInfo 2001/205 Heft 20 v. 13.11.2001

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 124b Z 31 EStG Bd. I A, BMF 9. 10. 2001

§ 124b Z 31 lit a EStG sieht vor, dass bei Beginn des Lehrverhältnisses ein Lehrlingsfreibetrag von S 20.000,- (ab 1. 1. 2002: € 1.460,-) unter der Voraussetzung zusteht, dass das Lehrverhältnis nach Ablauf der Probezeit in ein definitves Lehrverhältnis umgewandelt wird. Scheidet ein Lehrling vor Umwandlung in ein definitives Lehrverhältnis aus demselben aus, steht kein Lehrlingsfreibetrag zu.

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