Getränkesteuer, RL 92/12/EWG Art 3 Abs 2
VwGH 28. 6. 2001, 2001/16/0225 - 2001/16/0228, 2001/16/0154
(Art 3 Abs 2 RL 92/12/EWG ) Die Erklärung, dass die Getränkesteuerzahlungen nur unter Vorbehalt geleistet würden, ist kein Rechtsbehelf iSd Urteils des EuGH 9. 3. 2000, Rs. C-437/97, Fall Wein & Co, ARD 5106/21/2000, womit eine Rückzahlung der für alkoholische Getränke entrichteten Getränkesteuer ausgeschlossen ist.

