Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 67 Abs 3 und Abs 6 EStG Bd. I B, Richtlinien: Lohnsteuer
LSt-Protokoll 2001, BMF 3. 7. 2001, 07 0101/15-IV/7/01; AÖF 2001/148, 86. Stück, ausgegeben am 24. 7. 2001
Bei einem Dienstverhältnis wird die Altersteilzeitregelung in Anspruch genommen. Die Arbeitszeit wird um 50 % herabgesetzt , der Bezug wird daher um 25 % vermindert .

