Abzugsteuer bei Bauleistungen, Deutschland
In einem Gesetzesentwurf zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, der vom Deutschen Bundestag am 18. 5. 2001 angenommen wurde, ist vorgesehen, dass grundsätzlich bei jedem Bauauftrag durch den Auftraggeber (nur Unternehmer , nicht private Auftraggeber) ein Steuerabzug in Höhe von 15 % der geschuldeten Rechnungsbeträge einzubehalten und für Rechnung des Auftragnehmers an das deutsche Finanzamt abzuführen ist. Das Gesetz wird voraussichtlich mit Juli 2001 in Kraft treten, der Steuerabzug wird allerdings erstmals für nach dem 31. 12. 2001 ausgestellte Rechnungen verbindlich.

