Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG - Änderung LStR, EStG Bd. I B, Richtlinien: Lohnsteuer
Die Einschleifregelung des allgemeinen Absetzbetrages wird ab einem Einkommen von S 300.000,- verschärft. Folgende Randzahl der LStR 1999 wird daher mit Wirkung ab 1. 1. 2001 geändert:
RZ 770:

