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Änderung der RZ 770 der LStR 1999 aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2001 - Erlassentwurf BMF

StInfo 2000/040 Heft 5 v. 19.12.2000

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG - Änderung LStR, EStG Bd. I B, Richtlinien: Lohnsteuer

Die Einschleifregelung des allgemeinen Absetzbetrages wird ab einem Einkommen von S 300.000,- verschärft. Folgende Randzahl der LStR 1999 wird daher mit Wirkung ab 1. 1. 2001 geändert:

RZ 770:

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