ErbStG § 2 Abs 1 Z 2
VwGH 28. 9. 2000, 2000/16/0089
Für die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG (Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge der Endbesteuerung unterliegen) ist entscheidend, ob der Erwerbsvorgang von Todes wegen oder aber unter Lebenden erfolgt ist.

