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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ147 (RZ 2026, 180)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 180 Heft 7 und 8 v. 15.8.2026

§ 115f StPO

Eine Beschränkung der Maßnahmen auf die "im Zeitpunkt der Beschlagnahme am Datenträger" vorhandenen Daten bestimmt einen den Vorgaben des § 115f Abs 3 StPO entsprechenden Zeitraum. Die Annahme, die Zuordnung auszuwertender Daten zu einem bestimmten Zeitraum wäre grundsätzlich nur anhand des "Zeitstempels" zulässig, ist hingegen nicht aus § 115f Abs 3 StPO ableitbar.

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