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Informationsfreiheit – erste Erfahrungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Teil 2)

WissenschaftMag. Andreas Honeder, Mag.a Sara Kofler, Mag. Karl Lughofer, Mag.a Hava OstoverschniggRZ 2026, 163 Heft 7 und 8 v. 15.8.2026

III. Ausgewählte Fragen zum IFG31)31)Eine Berücksichtigung von Judikatur war nur bis zum 9. Juli 2026 möglich.

1. Der innergemeindliche Instanzenzug (SK)

Sowohl in der Literatur als auch in der bisher ergangenen Judikatur der VwG wird die Frage, ob hinsichtlich eines Informationsbegehrens im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde vor Anrufung des zuständigen Verwaltungsgerichtes der innergemeindliche Instanzenzug auszuschöpfen ist, nicht einheitlich beantwortet. Diese Frage stellte sich bisher insbesondere bei Informationsbegehren im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinden.

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