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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ154 (RZ 2026, 181)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 181 Heft 7 und 8 v. 15.8.2026

§ 39a Abs 1 Z 5 StGB

§ 39a Abs 1 Z 5 StGB erfordert das gemeinschaftliche Auftreten des Täters mit mindestens einer weiteren Person in verabredeter Verbindung am Tatort als Einheit. Die Bestimmung ist wie die gleichsinnige Vorschrift des § 84 Abs 5 Z 2 StGB auszulegen.

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