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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ137 (RZ 2026, 179)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 179 Heft 7 und 8 v. 15.8.2026

§ 246 Abs 1 Z 6 ABGB

Die Frist für den Ablauf der gerichtlichen Erwachsenenvertretung ist eine Höchstfrist, die das Gericht nicht ausschöpfen muss.

27.1.2026, 9 Ob 122/25v (RS0143702)

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