Ein Blick zurück – vor 15 Jahren in der Richterzeitung
Mit dem Begriff Sommerzeit assoziiert man/frau im allgemeinen Sonnenschein, Urlaubsfreuden, Entspannung und Absenz vom hektischen Arbeitsalltag.
In Verbindung mit dem Gerichtsbetrieb wird nach wie vor – wie im Schul- und Universitätsbetrieb – an "Gerichtsferien", verbunden mit 9 Wochen eingeschränkten oder überhaupt keinen Aktivitäten, gedacht.

