§§ 480, 481, 526 ABGB
Die Begründung einer (Grund-)Dienstbarkeit ist nicht möglich, wenn die herrschende und die dienende Liegenschaft im Eigentum derselben Miteigentümer stehen.
24.3.2026, 10 Ob 2/26f (RS0142810)
§§ 480, 481, 526 ABGB
Die Begründung einer (Grund-)Dienstbarkeit ist nicht möglich, wenn die herrschende und die dienende Liegenschaft im Eigentum derselben Miteigentümer stehen.
24.3.2026, 10 Ob 2/26f (RS0142810)
