§§ 105, 162 Abs 2 UGB
Die Kommanditgesellschaft (KG) steht nicht nur für wirtschaftliche, sondern auch für nicht wirtschaftliche und somit ideelle (zB karitative, soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder gesellschaftliche) Zwecke zur Verfügung.
§§ 105, 162 Abs 2 UGB
Die Kommanditgesellschaft (KG) steht nicht nur für wirtschaftliche, sondern auch für nicht wirtschaftliche und somit ideelle (zB karitative, soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder gesellschaftliche) Zwecke zur Verfügung.
