Art 4 7. Zusatzprotokoll MRK
Sperrwirkung im Sinn des Art 4 7. ZPMRK entfalten Entscheidungen, mit denen strafrechtliche Verfahren endgültig – nach inhaltlicher Prüfung "in der Sache" und mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar – abgeschlossen werden.

