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Zivilsachen § 549 Abs 1 und Abs 4 ZPO (RZ 2026/12)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2026/12RZ 2026, 113 Heft 5 v. 15.5.2026

§ 549 Abs 1 und Abs 4 ZPO:

Im Mandatsverfahren nach § 549 ZPO hat das Gericht einerseits die allgemeinen Prozessvoraussetzungen einer (Unterlassungs-)Klage sowie andererseits die besonderen Voraussetzungen zur Erlassung eines Unterlassungsauftrags nach § 549 Abs 1 ZPO zu prüfen.

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