Anti-Mogelpackungs-Gesetz
Mit BGBl I 2026/9 vom 24.3.2026 wurde das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Waren, deren Menge sich ohne entsprechende Preissenkung verringert hat (Anti-Mogelpackungs-Gesetz) erlassen. Ziel dieses Gesetzes ist es, wie sich den Erläuterungen entnehmen lässt, die sogenannte "Shrinkflation", der Umstand, dass sich Waren ohne eine entsprechende Preissenkung mengenmäßig verringern, zu bekämpfen.

