Zusatzentgelte in AGB oder Vertragsformblättern fallen heute laufend der gerichtlichen Klauselkontrolle zum Opfer (§§ 864a, 879 Abs 3 ABGB; § 6 KSchG). Speziell im unternehmerischen Massengeschäft rücken daher Rechtsinstitute in den Fokus, die Klauselverwender davor schützen, mit unerwarteten Forderungen ihrer Kunden konfrontiert zu werden. Der Beitrag prüft die Verjährung von Ansprüchen, die auf die Rückforderung periodisch zu leistender Zusatzentgelte zielen.

