§§ 624, 626 ZPO
Die Zurückweisung einer Verbandsklage auf Abhilfe wegen des Fehlens von besonderen Prozessvoraussetzungen kann bereits vor Streitanhängigkeit erfolgen.
Beisatz: Voraussetzung der "im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalte". (T1)
§§ 624, 626 ZPO
Die Zurückweisung einer Verbandsklage auf Abhilfe wegen des Fehlens von besonderen Prozessvoraussetzungen kann bereits vor Streitanhängigkeit erfolgen.
Beisatz: Voraussetzung der "im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalte". (T1)
