§§ 611 Abs 2 Z 1 und Abs 2 Z 3, 581 ZPO
Liegt eine gültige Schiedsvereinbarung vor, die aber den Streitgegenstand nicht erfasst, ist eine solche Konstellation sowohl nach Z 1 Fall 1 als auch nach Z 3 anfechtbar.
§§ 611 Abs 2 Z 1 und Abs 2 Z 3, 581 ZPO
Liegt eine gültige Schiedsvereinbarung vor, die aber den Streitgegenstand nicht erfasst, ist eine solche Konstellation sowohl nach Z 1 Fall 1 als auch nach Z 3 anfechtbar.
