§§ 1, 2 InvPrG
§§ 1, 2 UGB
Der Gesetzgeber des InvPrG wollte an den Unternehmensbegriff des UGB anknüpfen. Demnach sollen nach dem InvPrG Personen ohne Unternehmen nicht gefördert werden.
§§ 1, 2 InvPrG
§§ 1, 2 UGB
Der Gesetzgeber des InvPrG wollte an den Unternehmensbegriff des UGB anknüpfen. Demnach sollen nach dem InvPrG Personen ohne Unternehmen nicht gefördert werden.
