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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ33 (RZ 2026, 51)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 51 Heft 3 v. 15.3.2026

§ 9 EO

Eine über die Bestätigung des Rechtsübergangs hinausgehende explizite Erklärung über die sich aus § 9 EO ergebende Rechtsfolge dieses Rechtsübergangs, nämlich dass die betriebene Forderung nun "zugunsten der Klägerin vollstreckbar" sei, ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht erforderlich.

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