1. Einleitung
Bedeutende Teile des österreichischen Verbraucherrechts haben ihre Wurzeln in Rechtsakten der Europäischen Union. So ist das Unionsrecht nicht nur bei Fragen der Zulässigkeit von AGB-Klauseln und bei Verbraucherverträgen über den Kauf von Waren oder Digitalen Inhalten, sondern etwa auch bei Verbraucherkreditverträgen oder Pauschalreisen zu berücksichtigen.2) Das Unionsrecht begnügt sich allerdings nicht damit, auf materiellrechtlicher Ebene für Verbraucherschutz zu sorgen. Laut EuGH sollen Verbraucher:innen vielmehr auch dann geschützt werden, wenn es "ernst" wird, wenn also unionale Verbraucherrechte gerichtlich durchgesetzt werden. Unionsrechtlicher Verbraucherschutz findet daher auch im Zivilverfahrensrecht Eingang.

