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Unionsrechtlicher Verbraucherschutz vor österreichischen Zivilgerichten1)1)Der Beitrag basiert auf einem von der Autorin im Jänner 2025 am Handelsgericht Wien zu ihrer Dissertation gehaltenen Vortrag. Die Autorin bedankt sich sehr herzlich für die Möglichkeit, den Vortrag als Beitrag zu veröffentlichen. Zu allem im Detail siehe Doppelbauer, Unionsrechtlicher Verbraucherschutz im österreichischen Zivilprozessrecht (in Druck).

WissenschaftDr.in Valerie DoppelbauerRZ 2025, 187 Heft 9 v. 15.9.2025

1. Einleitung

Bedeutende Teile des österreichischen Verbraucherrechts haben ihre Wurzeln in Rechtsakten der Europäischen Union. So ist das Unionsrecht nicht nur bei Fragen der Zulässigkeit von AGB-Klauseln und bei Verbraucherverträgen über den Kauf von Waren oder Digitalen Inhalten, sondern etwa auch bei Verbraucherkreditverträgen oder Pauschalreisen zu berücksichtigen.2)2)Klausel-RL 93/13 ; Warenkauf-RL 2019/771 ; Digitale-Inhalte-RL 2019/770 ; Verbraucherkredit-RL 2023/2225 ; Pauschalreise-RL 2015/2302 . Das Unionsrecht begnügt sich allerdings nicht damit, auf materiellrechtlicher Ebene für Verbraucherschutz zu sorgen. Laut EuGH sollen Verbraucher:innen vielmehr auch dann geschützt werden, wenn es "ernst" wird, wenn also unionale Verbraucherrechte gerichtlich durchgesetzt werden. Unionsrechtlicher Verbraucherschutz findet daher auch im Zivilverfahrensrecht Eingang.

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