Aus Anlass der Budgetkonsolidierungsmaßnahmen sind die (verfassungs-, völker- und europa-) rechtlichen Hintergründe des Richter:innengehalts darzustellen – insbesondere der Zweck der richterlichen Entlohnung: die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit, die Sicherung des Vertrauens in den Rechtsstaat und die Korruptionsbekämpfung/-prävention.

