§ 115 Abs 1 ArbVG
Gegen das Privilegierungsverbot verstoßende gewährte Leistungen können vom Betriebsinhaber nicht nur pro futuro eingestellt werden, sondern auch für in der Vergangenheit geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.
§ 115 Abs 1 ArbVG
Gegen das Privilegierungsverbot verstoßende gewährte Leistungen können vom Betriebsinhaber nicht nur pro futuro eingestellt werden, sondern auch für in der Vergangenheit geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.
