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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ160 (RZ 2025, 161)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 161 Heft 7 und 8 v. 15.8.2025

Art 6.6.9 Rechtsschutzversicherung ARB

Art 6.6.9 ARB regelt die Fälligkeit des Leistungsanspruchs, und zwar vor Bezahlung der Kostenschuld die Fälligkeit des Befreiungsanspruchs (Freistellungsanspruchs) und nach deren Bezahlung die Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs.

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