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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ154 (RZ 2025, 161)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 161 Heft 7 und 8 v. 15.8.2025

Art 13 Haager KSÜ

Ein Verzicht der zuerst angerufenen Behörde auf den Prioritätsgerichtsstand nach Art 13 KSÜ muss ausdrücklich und unmissverständlich erklärt werden. Einem konkludenten oder gar einem möglichen künftigen Verzicht kommt keine Bedeutung zu.

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