§ 15, § 146 StGB
Betrug ist im Fall unmittelbarer Täterschaft (§ 12 erster Fall StGB) versucht, sobald der Täter ein Täuschungsverhalten auszuführen beginnt, das einen anderen in einen entsprechenden Irrtum führen und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlassen soll.

