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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ181 (RZ 2025, 163)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 163 Heft 7 und 8 v. 15.8.2025

§§ 17, 18 Abs 1 ZPO

Der Nebenintervenient kann seinen Beitritt jederzeit (also auch noch im Rechtsmittelverfahren) widerrufen und scheidet dadurch aus dem Verfahren aus. Dies hat in einer Form analog zu § 18 Abs 1 iVm § 25 ZPO zu geschehen und ist von jener Instanz, bei der die Rechtssache gerade anhängig ist, mit deklarativem Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.

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