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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ124 (RZ 2025, 80)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 80 Heft 5 v. 15.5.2025

§§ 467, 476 StPO

Eine Pflicht zur Auseinandersetzung mit (potentiellen) Beweismitteln durch das Berufungsgericht besteht – soweit es nicht von sich aus Bedenken gegen die Feststellungen des Erstgerichts zu entscheidenden Tatsachen hegt – ohne einen die Erfordernisse des § 55 Abs 1 StPO erfüllenden Antrag nicht.

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