§ 587 ZPO
Im Bestellungsverfahren ist die Gültigkeit der Schiedsklausel nur eingeschränkt und summarisch zu prüfen.
16.1.2025, 18 ONc 3/24x (RS0135328)
§ 587 ZPO
Im Bestellungsverfahren ist die Gültigkeit der Schiedsklausel nur eingeschränkt und summarisch zu prüfen.
16.1.2025, 18 ONc 3/24x (RS0135328)
