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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ109 (RZ 2025, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 78 Heft 5 v. 15.5.2025

§ 246 Abs 1 Z 5, Abs 3 Z 1 ABGB

Bei Vorliegen eines noch nicht im ÖZVV eingetragenen (und damit noch nicht iSd § 246 Abs 1 Z 5 ABGB wirksam gewordenen) Widerspruchs gegen die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist ohne Weiteres deren Beendigung nach § 246 Abs 3 Z 1 ABGB vom Gericht anzuordnen.

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