§§ 41 Abs 1, 43 Abs 1 ZPO
Das auf das Zinsbegehren, also eine Nebenforderung, beschränkte Unterliegen der Klägerin ist nicht kostenrelevant. Beisatz: So schon etwa 8 ObA 70/18d und 9 Ob 37/13a. (T1)
21.1.2025, 4 Ob 136/24i (RS0135299)
§§ 41 Abs 1, 43 Abs 1 ZPO
Das auf das Zinsbegehren, also eine Nebenforderung, beschränkte Unterliegen der Klägerin ist nicht kostenrelevant. Beisatz: So schon etwa 8 ObA 70/18d und 9 Ob 37/13a. (T1)
21.1.2025, 4 Ob 136/24i (RS0135299)
