In dieser neuen Rubrik werden aktuelle gesetzliche Neuerungen, die für die Justiz und die Verwaltungsgerichtsbarkeit relevant sind, dargestellt.
Neuerliche Mietpreisbremse
Am 19.3.2025 trat das Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (4. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 4. MILG), BGBl I 12/2025, in Kraft. Mit diesem Gesetz ist die im 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (3. MILG) vorgesehene Inflationsanpassung der Kategorie- und Richtwertmietzinse sowie bestimmter WGG Entgeltbestandteile zum Stichtag 1.4.2025 entfallen und wird mit dem 4. MILG daher eine neuerliche Mietpreisbremse normiert. Die Mietpreisbremse des 4. MILG begrenzt jedoch nur die Hauptmietzinse für Objekte, die den Bestimmungen über den Kategoriemietzins oder Richtwertzins unterliegen; so wie im 3. MILG ist eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf angemessene oder freie Mietzinse im 4. MILG nicht vorgesehen.

