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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ100 (RZ 2025, 58)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 58 Heft 4 v. 15.4.2025

§ 14 KollV für Bedienstete der österreichischen Seilbahnen

Für die Berechnung der Kündigungsfrist nach § 14 des KollV für Bedienstete der österreichischen Seilbahnen ist eine vorangegangene Lehrzeit nicht in die Dienstjahre einzurechnen.

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