vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ102 (RZ 2025, 58)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 58 Heft 4 v. 15.4.2025

§ 37 MedienG

Eine Mitteilung gemäß § 37 Abs 1 MedienG hat den Namen des Angeklagten zu enthalten, weil nur so die intendierte Warn- und Präventivwirkung erzielt werden kann.

9.12.2024, 15 Os 117/24f (RS0135277)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!