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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ84 (RZ 2025, 57)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 57 Heft 4 v. 15.4.2025

§§ 211, 213 Abs 1 IO

Nur wenn bei Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bereits ein (offener) Antrag eines Insolvenzgläubigers auf vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens nach § 211 IO vorliegt, ist über diesen gemäß § 213 Abs 1 Satz 2 IO vorrangig zu entscheiden. Anderenfalls ist ohne weiteres nach § 213 Abs 1 Satz 1 IO Beschluss zu fassen.

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