Art 4 Abs 2 HUP 2007
Die Günstigkeitsregel kommt nur zur Anwendung, wenn dem Unterhaltspflichtigen – sei es generell oder zumindest unter den gegebenen Umständen – überhaupt keine Unterhaltspflicht auferlegt wird.
Art 4 Abs 2 HUP 2007
Die Günstigkeitsregel kommt nur zur Anwendung, wenn dem Unterhaltspflichtigen – sei es generell oder zumindest unter den gegebenen Umständen – überhaupt keine Unterhaltspflicht auferlegt wird.
