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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ91 (RZ 2025, 57)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 57 Heft 4 v. 15.4.2025

Art 4 Abs 2 HUP 2007

Die Günstigkeitsregel kommt nur zur Anwendung, wenn dem Unterhaltspflichtigen – sei es generell oder zumindest unter den gegebenen Umständen – überhaupt keine Unterhaltspflicht auferlegt wird.

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