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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ74 (RZ 2025, 39)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 39 Heft 3 v. 15.3.2025

§ 364 StPO

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Instrument zur Beseitigung der Folgen des Versäumens einer Prozesshandlung, nicht zur Beseitigung oder Korrektur einer Prozesshandlung. Wurde keine Frist versäumt, ist ein Wiedereinsetzungsantrag unzulässig.

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