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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ66 (RZ 2025, 38)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 38 Heft 3 v. 15.3.2025

§§ 1431, 1434, 1478 und 1480 ABGB

Die Verjährung von bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüchen beginnt bei Annuitäten nicht vor der Tilgung aller Rückzahlungsansprüche des Darlehensgebers.

Beisatz: Allfällige Rückforderungsansprüche wegen zu hoch berechneter Zinsen entstehen bei Zahlung von Annuitäten daher nicht schon mit Zahlung der monatlichen (Pauschal-)Raten, sondern erst ab "Überzahlung". (T1)

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