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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ64 (RZ 2025, 38)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 38 Heft 3 v. 15.3.2025

§ 4 Abs 2 EO

Für die Rechteexekution auf die Top-Level-Domain "at" ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich der Sitz der österreichischen Registrierungsstelle befindet. Für eine Exekution auf die Top-Level-Domain "com" fehlt hingegen die internationale Zuständigkeit.

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