§ 6a ZPO, §§ 6 Abs 3, 7 IO
Statusprozesse sind nicht von § 7 IO erfasst.
Beisatz: Eine Fortsetzung des gemäß § 6a ZPO unterbrochenen Verfahrens wird durch die zwischenzeitige Konkurseröffnung nicht gehindert. (T1)
§ 6a ZPO, §§ 6 Abs 3, 7 IO
Statusprozesse sind nicht von § 7 IO erfasst.
Beisatz: Eine Fortsetzung des gemäß § 6a ZPO unterbrochenen Verfahrens wird durch die zwischenzeitige Konkurseröffnung nicht gehindert. (T1)
