§ 5 PHG, §§ 9, 16, 19 und 24 AMG
Die arzneimittelrechtliche Zulassung einer Humanarzneispezialität und ihrer Gebrauchsinformation stehen einer Haftung nach dem PHG nicht entgegen.
Beisatz Hier: Hustensaft (T1)
§ 5 PHG, §§ 9, 16, 19 und 24 AMG
Die arzneimittelrechtliche Zulassung einer Humanarzneispezialität und ihrer Gebrauchsinformation stehen einer Haftung nach dem PHG nicht entgegen.
Beisatz Hier: Hustensaft (T1)
