§§ 1, 42 JN, Art 15 StGG
Die Beauftragung zur Lehrtätigkeit gehört jedenfalls zu den inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaft. Der Rechtsweg ist in solchen Angelegenheiten unzulässig.
20.8.2024, 18 OCg 2/24d (RS0135209)
§§ 1, 42 JN, Art 15 StGG
Die Beauftragung zur Lehrtätigkeit gehört jedenfalls zu den inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaft. Der Rechtsweg ist in solchen Angelegenheiten unzulässig.
20.8.2024, 18 OCg 2/24d (RS0135209)
