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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ50 (RZ 2025, 13)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 13 Heft 1 und 2 v. 15.2.2025

§ 395 StPO

Schließt sich der Verletzte dem Strafverfahren gem § 117 Abs 4 erster Satz StGB als Nebenankläger an, wird dieses (auch) als ein solches über eine Privatanklage geführt, weshalb für die Entlohnung der Vertretung des Nebenanklägers Tarifpost 4 Abschnitt I RATG zur Anwendung kommt.

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