§ 228 ZPO, §§ 1, 5 PHG
Ist ein Produktfehler iSd § 5 PHG zu bejahen und damit ein zumindest potentiell schädigendes Ereignis, und ein künftiger Schadenseintritt nicht ausgeschlossen, kann auf Feststellung der Haftung iSd § 228 ZPO geklagt werden.
§ 228 ZPO, §§ 1, 5 PHG
Ist ein Produktfehler iSd § 5 PHG zu bejahen und damit ein zumindest potentiell schädigendes Ereignis, und ein künftiger Schadenseintritt nicht ausgeschlossen, kann auf Feststellung der Haftung iSd § 228 ZPO geklagt werden.
