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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ21 (RZ 2025, 11)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 11 Heft 1 und 2 v. 15.2.2025

§ 1 AHG, § 185 Abs 1 StPO, § 129 StVG

Die Bestimmungen über die getrennte Anhaltung und Verwahrung bestimmter Gefangener nach den §§ 185 Abs 1 StPO und 129 StVG bezwecken keinen Schutz eines Justizwacheorgans vor Verletzungen durch einen Häftling, der entgegen diesen Normen nicht gesondert angehalten oder verwahrt wurde.

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